Impressum

MoTech - IT Solutions e.U.
Inhaber: Daniel Morgenbesser
Matthias-Kollwentz-Straße 73
7201 Neudörfl
Firmenbuchnummer: FN 613415 g
UID: ATU80133749
Amtsgericht: 7000 Eisenstadt
Eintrag WKO Burgenland

Tätigkeitsbeschreibung:
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Bankverbindung
Sparkasse Wiener Neustadt
IBAN: AT96 2026 7020 0016 3846
BIC: WINSATWNXXX
Haftungsauschluss

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Kontakt mit uns

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Webseitenbetreiber: Daniel Morgenbesser Email: office@motech-itsolutions.at
AGB

1.1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von MoTech - IT Solutions e.U. schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung
MoTech - IT Solutions e.U. ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Im Falle von geschlossenen Verschwiegenheitserklärungen zwischen dem Auftraggeber und MoTech - IT Solutions e.U. bemüht sich MoTech - IT Solutions e.U. um die Aufrechterhaltung dieser mit Dritten.

3. Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in EURO. Wenn nicht anders angeführt, verstehen sich die Preise exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch MoTech - IT Solutions e.U. erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich und die nicht im Leistungsumfang von MoTech - IT Solutions e.U. enthalten sind. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von MoTech - IT Solutions e.U. erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von MoTech - IT Solutions e.U. zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird MoTech - IT Solutions e.U. den dadurch entstehenden Mehraufwand und/oder Kosten zu den bei MoTech - IT Solutions e.U. jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.

Liefertermin
MoTech - IT Solutions e.U. ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von MoTech - IT Solutions e.U. nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von MoTech - IT Solutions e.U. führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der MoTech - IT Solutions e.U. berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

6. Zahlung
Die von MoTech - IT Solutions e.U. gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zu zahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch MoTech - IT Solutions e.U. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen MoTech - IT Solutions e.U., die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist MoTech - IT Solutions e.U. berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. Die Leistungsbeschreibung definiert im Allgemeinen folgende Zahlungskonditionen: 50% des Auftragspreises bei Erteilung eines Auftrages, 30% bei Umsetzung der ersten Teilelemente, 20% bei Endabnahme des Auftrages. Bei Aufträgen mit mehreren Teilelementen ist MoTech - IT Solutions e.U. berechtigt für jeden Abgabenteil eine eigene Rechnung für die erbrachte Leistung zu stellen. Sollten andere Zahlungskonditionen vereinbart werden sind diese vor Auftragserteilung zu definieren.

7. Urheberrecht und Nutzung
Werden im Zuge des Auftrages Bilder, Videos oder Audiodateien durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, garantiert der Auftraggeber für all diese die notwendigen Urheber- und Verwertungsrechte zur Verfügung zu haben. MoTech - IT Solutions e.U. ist nicht verpflichtet diesen
Rechtsstatus zu überprüfen oder in Frage zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich MoTech - IT Solutions e.U. zur Rechtsicherung aller neu in das Projekt eingebrachten Mediendateien.

9. Rücktrittsrecht
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von MoTech - IT Solutions e.U. ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der
angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. In einem solchen Fall sind beide Parteien dazu angehalten einen gemeinsamen neuen Liefertermin zu finden. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von MoTech - IT Solutions e.U. möglich. Ist MoTech - IT Solutions e.U. mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. 10. Gewährleistung, Wartung, Änderungen Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate nach Abnahme der Leistung. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber MoTech - IT Solutions e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche MoTech - IT Solutions e.U. zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von MoTech - IT Solutions e.U. durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von MoTech - IT Solutions e.U. gegen Berechnung durchgeführt. Ferner übernimmt MoTech - IT Solutions e.U. keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden,
die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme
ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

11. Haftung
MoTech - IT Solutions e.U. haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht
erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen MoTech - IT Solutions e.U. ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung, jeglichen Rechtsgrunds, durch MoTech - IT Solutions e.U. ist in der Höhe durch den Auftragspreis beschränkt.

13. Datenschutz, Geheimhaltung MoTech - IT Solutions e.U. verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Die mit MoTech - IT Solutions e.U. verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

15. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmen zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von MoTech - IT Solutions e.U. als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.